AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maier Pharma Vertrieb GmbH

§ 1 Geltungsbereich
  1. Die folgenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Sie gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Bedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsabschluss
  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung, welche maßgebend für Umfang und Gegenstand des Auftrages ist. Kommissionsgeschäfte werden nicht getätigt.
  3. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf gesetzliche Anforderungen zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit stets vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Vertragspartner zumutbar sind.
  4. Vorbehaltlich § 5 Abs. 2 behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung im Umfang von maximal 5 Prozent vor.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine schon erbrachte Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
  6. Blockaufträge sind zulässig und müssen bei Vertragsabschluss befristet werden. Die Abnahmefrist darf höchstens zwölf Monate betragen.
§ 3 Erfüllungsort, Mindestbestellsumme, Preise und Lieferung
  1. Die Lieferung erfolgt in der Regel ab Lager in Gelnhausen, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  2. Die Mindestbestellsumme beträgt 50 €. Minderbestellsummen bedürfen der gesonderten Absprache.
  3. Die Preise sind freibleibend und gelten ab Lager in Gelnhausen. Sie verstehen sich als Netto-Einzelpreis in Euro, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
  4. Bei Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird ein Aufschlag von pauschal fünf Prozent vom gesamten NettoAuftragswert (maximal jedoch 50 €) für Mehraufwand für etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben erhoben. Weitere Informationen zu Zöllen finden Sie bspw. unter 
    https://ec.europa.eu/taxation_customs/business_de 
    sowie speziell für die Schweiz unter 
    http://xtares.admin.ch/tares/login/loginFormFiller.do.
§ 4 Zahlung
  1. Rechnungen werden in der Regel nach Auslieferung der Ware erstellt und sind sofort zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt.
  2. Wechsel werden von uns allenfalls gegen Erstattung der Spesen angenommen. Wechsel und Akzepte mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten werden von uns nicht angenommen. Werden von uns Wechsel angenommen, so wird bei der Hereinnahme der Wechsel nach dem Nettoziel vom 61. Tage ab Rechnungsstellung ein Zuschlag von einem Prozent der Wechselsumme berechnet.
  3. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers können wir nach Setzung einer Nachfrist von zwölf Tagen für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung verlangen, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
  4. Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen, evident bestehenden oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.